Das Grillen ist nur mit einem Elektro- /Gas- und Holzkohlegrill erlaubt. Vermeiden Sie bitte starke Rauch- und Geruchsbelästigung.
Der Grill ist ständig von einer erwachsenen Person zu beaufsichtigen.
Brandbeschleuniger jeglicher Art sind strengstens verboten!
Offene Feuerstellen bzw. Feuerschalen, Feuerwerk und/oder Lagerfeuer sind auf dem Gesamten Campingplatzgelände verboten.
Das Grillheizmaterial muss spätestens bis 22 Uhr vollständig abgelöscht sein!
Feuerlöscher stehen zur Brandbekämpfung an deutlich gekennzeichneten Stellen auf dem Campingplatzgelände zur Verfügung. Die Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen im Brandfall eingesetzt werden. Der Einsatz von Feuerlöschern ist anschließend in der Anmeldung zu melden.
Sollten Feuerlöscher mutwillig anderweitig verwendet werden, ist daraus entstehender Schaden (Personen- und Sachschäden) vom Verursacher zu tragen.
Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit mutwillig benutzter Feuerlöscher.
Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und die Campingplatzleitung zu verständigen.
Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und die Campingplatzleitung zu verständigen.